Recht für Bauträger – Rechtsanwalt Galda in Mainz
Viele Bauherren beauftragen einen Bauträger, der ihnen die Immobilie nach Fertigstellung schlüsselfertig übergeben soll. Ein Bauträger erwirbt die Grundstücksfläche, plant das gesamte Bauvorhaben und beauftragt das Bauunternehmen. Nach abgeschlossener Planung verkauft er die Immobilie mitsamt Grundstück an private Käufer. Das Bauträgerrecht regelt die Vertragsbeziehung zwischen Bauträger und dem Erwerber. Der Vertrag enthält sowohl die kaufrechtliche Komponente als auch die detaillierte Baubeschreibung. Die gesetzlichen Regelungen zum Bauträgerrecht enthält die Makler- und Bauträgerverordnung, jetzt auch ergänzt durch das Bauvertragsrecht des BGB. In Streitfällen ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu wissen.