Presserecht in Hamburg: Kanzlei Fischer & Partner

Erfahrene Unterstützung im Bereich Presserecht in Hamburg

Das Presserecht ist ein Bereich des Medienrechts, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von veröffentlichten Druckerzeugnissen beschäftigt. Neben der Steuerung der Presse befasst sich das Presserecht mit der Ahndung von Rechtsverletzungen durch die Publikationen.
Die Kanzlei Fischer & Partner in Hamburg bietet ihren Mandanten umfassende Beratung und Unterstützung bei Rechtsverletzungen durch veröffentlichte Fotos oder Texte. Wird das Recht am eigenen Bild, eigenen Namen oder eigenen Wort verletzt, hilft die Kanzlei in Hamburg ihren Mandanten beim Anspruch auf Gegendarstellung beziehungsweise Richtigstellung. Oftmals geht im Rahmen des Presserechts ein Schadensersatz einher.

Hamburger Kanzlei ist Experte für Richtigstellung und Schadensersatz

Mit einer Richtigstellung kann die betroffene Person dafür sorgen, dass der besagte Bericht von den Verantwortlichen widerrufen oder richtig gestellt wird. Die Kanzlei für Presserecht in Hamburg unterstützt ihre Mandanten tatkräftig darin, ihre Interessen durchzusetzen. Der Anspruch auf eine Richtigstellung entsteht bei Berichterstattungen, die nicht der Wahrheit entsprechen oder die Persönlichkeitsrechte verletzen. Im Rahmen des Presserechts müssen die Verantwortlichen eine Distanzierung der getätigten Rufschädigung kommunizieren, wenn die Tatsachenbehauptung von der freien Meinungsäußerung abzugrenzen ist. Der Anspruch auf Richtigstellung ist ein Rechtsmittel, mit dem die Kanzlei in Hamburg ihre Mandanten unterstützt, sich gegen unwahre Behauptungen zu wehren. Wenn jedoch eine Persönlichkeitsverletzung durch eine wahre Tatsachenbehauptung vorliegt, besteht kein Anspruch auf Richtigstellung. In diesem Fall kann mit Unterstützung der Kanzlei für Presserecht in Hamburg eine Gegendarstellung oder Schadensersatz eingefordert werden. Der Schadensersatz richtet sich nach dem materiellen Schaden, der mit den Aufwendungen zur Wiederherstellung des guten Rufs oder durch entgangene Gewinne entstanden ist. Im Presserecht ergeben sich Ansprüche auf Schadensersatz bei Ehrverletzungen, Kreditgefährdung, vorsätzlicher Schädigung oder sonstigen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Mit der Kanzlei Fischer & Partner erhalten die Mandanten im Raum Hamburg eine erfahrene Unterstützung auf der Basis einer kollegialen Zusammenarbeit.

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