Pflichtteilsrecht von Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg

Wer hat Anspruch

Bei der Gestaltung des Testamentes ist man weitestgehend frei. Dennoch gibt es einige Pflichten, die einzuhalten sind. Will man die eigenen Kinder, den Ehegatten oder Gattin beziehungsweise eingetragener Lebenspartner vom Erbe ausschließen, muss sich an das Pflichtteilsrecht gehalten werden. Dieses handelt im Sinne der Angehörigen und sagt diesen einen Mindestanteil zu. Der Erblasser muss dem Erben einen bestimmten Geldbetrag geltend machen und den Pflichtteilsberechtigten auszahlen. Bei den Pflichtteilsberechtigten muss es sich jedoch nicht immer nur um den Ehegatten/in oder die Kinder handeln. Verstirbt der Erblasser Kinderlos, können auch die Eltern ihren Anteil geltend machen. Ebenso wie die Enkel, sollte das Kind des Erblassers verstorben sein. Ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht, muss im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt im Pflichtteilsrecht geprüft werden.

Wir stehen für Ihr Recht ein

Die Rechtsanwälte der Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg beraten sowohl Erblasser, als auch Pflichtteilsberechtigte. In jedem einzelnen Fall prüfen die Rechtsanwälte aus Augsburg, wem ein Anteil des Vermögens zusteht und ob ein Pflichtteilrecht besteht. Dabei haben Sie die Unterstützung von drei Rechtsanwälten im Erbrecht, die verschiedene Kompetenzen mit einfließen lassen. Birgit Eulberg kombiniert die italienische Sprache mit dem Pflichtteilrecht, Micheal Ott-Eulberg gilt als einer der 100 besten Rechtsanwälte im Erbrecht und Irina Kauderer spricht Englisch und Französisch. So haben Sie die Sicherheit nicht nur Experten auf ihrem Gebiet hinter sich stehen zu haben, sondern auch das Recht auf internationaler Ebene klären zu können.

Die Leistungen von Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg umfassen:

  • Erbrecht
  • Testamentsgestaltung
  • Lebzeitiger Vermögenstransfer
  • Pflichtteilsrecht
  • Rückforderung von Schenkungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Internationales Erbrecht
  • Stiftung

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