Max Heller Steuerberatungsgesellschaft GmbH in Konstanz berät zu Doppelbesteuerung Deutschland – Schweiz

Max HellerGrenzgängern zwischen der Schweiz und Deutschland stellt sich die Frage nach der Doppelbesteuerung. Jeder, der mehr als 60 Tage außerhalb des Wohnortes berufsbedingt übernachtet, muss in der Schweiz Steuern zahlen. Diese 60 Tage zählen nur, wenn eine Rückkehr zum Wohnort in Deutschland nicht zumutbar ist. Damit in Deutschland keine zusätzlichen Steuern in Form einer Doppelbesteuerung anfallen, greift das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz DBA. Damit die berufliche Tätigkeit in der Schweiz diesem Ausnahmekriterium entspricht, darf keine Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt abgegeben werden. Falls man weiterhin kein leitender Angestellter ist und somit keine Prokura hat, erhält man von der Kantonalen Steuerbehörde die Steuern für Reisetage in Deutschland zurück. Die außerhalb der Schweiz verbrachten Reisetage werden in Deutschland versteuert und dem Progressionsvorbehalt hinzugerechnet. Abwanderer in die Schweiz mit Einnahmen aus Deutschland müssen besondere Pflichten nach dem Außensteuerrecht beachten. Hierbei wirkt das Abkommen zur Doppelbesteuerung Deutschland-Schweiz teilweise erst nach Ablauf von über fünf Jahren. Die Max Heller Steuerberatungsgesellschaft in Konstanz berät umfassend zu allen Regelungen bezüglich der Doppelbesteuerung. Schließlich müssen Grenzgänger Pflichten erfüllen und können von Ausnahmeregelungen des Abkommens zur Doppelbesteuerung profitieren.

Steuerbetreuung für Grenzgänger

Die Max Heller Steuerberatungsgesellschaft ist Mitglied der Handelskammer Deutschland-Schweiz und berät seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen. Schweizer Unternehmen werden bei der Beantragung von Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern betreut. Mit viel Erfahrung im Bereich der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Schweiz sind die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Grenzgänger ein persönlicher und kompetenter Ansprechpartner. Die Fachleute in Konstanz kümmern sich für schweizer Unternehmen um Vorsteuervergütung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen. Umfangreiche Erfahrung, stetige Weiterbildungen und das hohe technische Know-how machen nicht nur im Bereich der Doppelbesteuerung den Unterschied.

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