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AGB
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§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf
Werkvertragsbasis (§ 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des
Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt,
auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch
das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen
Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise
und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Feststellung der Auftragsbeendigung
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies
dem Auftraggeber schriftlich mit.
Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich
niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme
schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer
Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, mit
schriftlicher Begründung widerspricht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen.
Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner
Betrieb Sphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat
er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer
gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen
Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers
Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.
§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Informationen über Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und eventuell
seiner Mitarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten.
§ 7 Loyalitätsverpflichtung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen
dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen
sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten
die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des
Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
§ 9 Honorare und Kosten
Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den im gesonderten
Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Das Entgelt ist bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig.
Die Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Spesen,
Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer.
Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkte p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher, beträgt der Zinssatz
mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basissatz.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der
Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm
schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat den
Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber
gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung
des Auftraggebers (vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht, eine etwaige
Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der
Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen
oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung,
Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
§ 11 Verzug und höhere Gewalt
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät,
kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum
Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet
der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner
Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche
Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen.
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 5 dieser Bedingungen oder sonst
obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach setzen einer angemessenen
Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den
Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs.
2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm
durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der
Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.
Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch
Kündigungsschreiben des Auftraggebers beendet werden, wenn betriebliche Gründe
des Auftraggebers das erfordern. In diesem Fall regelt sich die Vergütung des
Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.
§ 13 Schlussbestimmung
Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame
zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen
Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
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