,
Wir bieten Ihnen die spezielle Lösung nach Ihren Wünschen und beraten Sie im Bereich der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie(n). Alle Dienstleistungen werden nach EnEV (Energieeinsparverordnung) durchgeführt.
Zeit für Verbesserungen! Oder wie viel Winter will ich mir noch leisten? Wir beraten sie hersteller- und produktunabhängig in Bezug auf die energetische Verbesserung ihrer Immobilie!
Die Energieberatung durch C und K Energiemanagement bei Flensburg bietet seit vielen Jahren ein umfangreiches Leistungsangebot, um die energetische Verbesserung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zu planen und zu betreuen. Der Inhaber Jan Krebs ist staatlich geprüfter Gebäudesystemtechniker und wird als ausgewiesener Energieeffizienzexperte von der KfW-Bank gelistet. Seit Juni 2014 dürfen ausschließlich diese akzeptierten Fachleute energetische Baubegleitung vornehmen, um den Vorgaben der KfW zu entsprechen. Der Fachmann für Energieberatung bei Flensburg bietet ein umfassendes Leistungsspektrum. Dazu gehören unter anderem:
Für die Berechnung brauchen wir, das Unternehmen C und K Energiemanagement, möglichst alle Daten und Fakten rund ums Haus. Wenn wir dann möglichst viele Bauunterlagen bekommen haben, erübrigen sich einige Messungen vor Ort und wir können zügig mit der Beratung beginnen.
Bei einem Vor-Ort-Termin werden Gebäudedaten wie zum Beispiel:
erfasst. Dabei können technische Hilfsmittel (Thermografien und Luftdichtigkeitstest ...) zum Einsatz kommen.
Wir werden Ihnen einen umfassenden Bericht vorlegen, der Schritt für Schritt erklärt wird. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden wir Ihnen Vorschläge für eventuelle energetische Baumaßnahmen machen.
Sofern Sie es wünschen und wir die Möglichkeiten haben, werden wir sie bei den anstehenden Maßnahmen beraten. Weiterhin können wir im Zuge der Beratung einen Energieausweis ausstellen und sie über Fördermittel zur Baufinanzierung informieren.
Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus/ für die Komplettsanierung
Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Für Selbstfinanzierer von Sanierungsmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung
Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Altersgerecht Umbauen
Ihr Kredit für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
Zuschuss
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss
Ihr Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
Das Wichtigste in Kürze
Neue Ausweise, die ab 1. Mai 2014ausgestellt werden, teilen Gebäude zudem in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein.
Ein Energieausweis ist ein Nachweis über die Energieeffizienz einer Immobilie, zeigt also den Energieverbrauch dieser auf. Steckbriefartig wird das Gebäude und der Energieverbrauch bzw. Energiebedarf dargestellt. Grundsätzlich ist der Energieausweis mit den Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte vergleichbar, da die Bewertungsskala für Elektrogeräte den Energieverbrauch anzeigt und als Unterstützung für eine energiesparende Kaufentscheidung dient. Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz von Gebäuden auf und hilft so bei der Entscheidung eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten.
Mit dem Energieausweis kann der Besitzer bzw. Mieter einer Immobilie erkennen, wie viel Energie benötigt wird. Zudem kann der Energieausweis Maßnahmen aufführen, mit denen der Energiebedarf der Immobilie gesenkt werden kann
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Varianten des Energieausweises:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis beurteilt ein Gebäude anhand des Energieverbrauchs von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden. Hierbei wird das Nutzerverhalten des Immobilienbewohners aufgezeigt.
Der bedarfsorientierte Energieausweis beurteilt die Qualität der Bausubstanz und der Heiztechnik.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist festgelegt, dass Immobilien Eigentümer bei Verkauf eines Gebäudes oder Neuvermietung (oder Verpachtung) einer Mieteinheit (gewerblich genutzt oder Wohnraum) einen Energieausweis unaufgefordert dem Käufers bzw. Mieters vorlegen müssen.
Wer dem nicht nachkommt, kann mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro belangt werden.
Die luftdichte Bauweise ist eine anerkannte Regel der Technik, wird von der EnEV gefördert und ist damit vom Bauherrn einklagbar.
Zur Belüftung von Gebäuden sind Fenster, Türen oder Belüftungsanlagen vorgesehen. Die Gebäudehülle verliert Raumluft/Energie infolge von Baumängeln und entstandenen Öffnungen, wie etwa Fugen und Anschlüssen. Auch undichte Bauteile im Dach führen zu unkontrolliertem Luftaustausch.
Mit dem Blower-Door-Test, dem Differenzdruck-Messverfahren für Gebäude, messen wir mittels Unter- und Überdruck die Luftdichtheit von Gebäuden, orten Leckagen in der Gebäudehülle und bestimmen die Luftwechselrate.
Der Blower-Door-Test ist, bei minimalem Aufwand, vom Gesetzgeber anerkanntes Verfahren, um die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle fachgerecht gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu überprüfen.
Viele Vorteile sprechen für den Test: Zugluft wird unterbunden, Schallschutz und Wohnkomfort werden erhöht, der Energieverbrauch wird gesenkt, Tauwasserbildung, Feuchtschäden und Schimmelpilzbildung in Bauteilen entfallen.
EnEV = „Energie-Einspar-Verordnung“
§ 6 – Dichtheit & Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärme übertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. [...]
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der
Anlage 4 (zu § 6)
1. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN / EN 13829 : 2001 - 02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessener Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden
-ohne raumlufttechnische Anlagen 3,0 h-1 -mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1
nicht überschreiten. Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
In der DIN 4108 ist der Luftvolumenstrom bei einer Druckdifferenz von 50 Pa wie in der EnEV vorgeschrieben, jedoch in erweiterter Form!
Bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen:
bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen):
Zur Beurteilung der Gebäudehülle kann zusätzlich der hüllen-und flächenbezogene Leckagestrom q50 herangezogen werden, der einen Wert von 3,0 m³/ (m²x h) nicht überschreiten darf.
Fugen und Öffnungen müssen entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik luftdicht ausgebildet sein.
Verfahren A: Hier erfolgt die Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand. Dies bedeutet, dass die Gebäudehülle dem Zustand entspricht, in dem Heizungs- und Klimaanlage später genutzt werden. Dieses Verfahren dient zur Ermittlung des n50-Wertes und als Nachweis für die Energieeinsparverordnung.
Verfahren B: Prüfung der Gebäudehülle im Rohbauzustand. Die Messung kann erfolgen, sobald die luftdichte Ebene fertiggestellt ist. Einstellbare und absichtlich vorhandene Öffnungen in der Gebäudehülle dürfen geschlossen oder abgedichtet werden. Dieses Verfahren dient ausschließlich zur Leckageortung und Qualitätssicherung, aber nicht zur Ermittlung eines geforderten n50-Wertes.
Obwohl es zulässig ist, nur eine Messung im Nutzungszustand (Verfahren A) durchzuführen, ist es meist die unwirtschaftlichste Methode. Üblicherweise ist dann die luftdichte Ebene nicht mehr zugänglich und Nachbesserungen können nur noch mit einem erhöhten Aufwand durchgeführt werden. Idealerweise sollte deshalb ein Prüfung (Variante B) durchgeführt werden, wenn die luftdichte Ebene fertiggestellt ist, damit diese für Nachbesserungen noch zugänglich ist. Die abschließende Messung nach Variante A im Nutzungszustand des Gebäudes ist als Qualitätsbeurteilung notwendig, um eventuelle Beschädigungen der luftdichten Ebene während der Ausbauarbeiten ausschließen zu können, bzw. den n50-Wert als Nachweis zu bekommen.
C und K Energiemanagement
Inhaber: Jan Krebs
An der Beek 38
24988 Oeversee
Tel.: 04630 - 93 89 95 5
Mobil: 0174 - 325 124 3
E-Mail: info@ck-energiemanagement.de