Das Trinkwasser muss rein sein.

Definition des Trinkwassers:

Ursprung des Trinkwassers:
Es ist das Wasser, das auf der Erde in Flüssen und Seen vorkommt. Es ist ein lebendiges „Urprodukt“. In dem Wasser befinden sich Leben – Pilze, Bakterien, Einzeller und andere Lebewesen – aber alles in der Menge, dass sie dem Menschen nicht schädigen können.

Das Wasser wird in Aufbereitungsanlagen so bearbeitet, dass es nach der Grenzwert – Tabelle der Bundesrepublik als Trinkwasser ernannt werden kann. Es werden hauptsächlich Metalle, Mineralien und Schwebeteilchen entfernt, dass das Trinkwasser folgende Kriterien erfüllt: Rein, farblos, geruchs- und geschmacksneutral, ohne Schwebeteilchen sein.

Siehe Trinkw VO 2001 Definition der Reinheit des Trinkwassers.

Für diese Reinheit und Qualität ist der Bund – Gesundheitsamt verantwortlich. Trinkw VO 2001 Diese Verantwortung gilt nur noch bis zum Eintritt in Gebäude, die von Menschen benutzt und bewohnt werden. Der Bund ist ja außer für das Trinkwasser für die anderen „Tafelwasser“ und der Lieferanten von Trinkwasser verantwortlich. Diese Abgrenzung erfolgte mit der Änderung TrinkwVO 11.2011.

Ab dem Eintritt des Trinkwassers in die Gebäude – Wasseruhr - sind das Land und der Eigentümer verantwortlich. Hier geht es nicht um Legionellen oder andere der Gesundheit gefährdende Bakterien und Pilze sondern um die Reinheit des Trinkwassers.

Von der Herstellung des Wassers als Trinkwasser gilt diese Bezeichnung „Trinkwasser“ bis zur weitesten und am wenigsten benutzten Zapfstelle in den Gebäuden. Für diesen Abschnitt – Gebäude / Wasseruhr – haben das Land und der Besitzer die Verantwortung. Das Land muss die Stellen bestimmen, die die Jährliche Untersuchung ausschreibt und das Ergebnis registriert. Die Verkeimung und Verunreinigung des Trinkwassers geschieht durch die alten maroden Zink – Eisen Rohre. Die Kalkablagerung verbinden sich mit dem Eisen und geben einen guten Nährboden für die Verkeimung und Verfärbung – Rost - des vom Hersteller sauber angelieferten Trinkwassers.

Die Prüfung des Trinkwassers nach Legionellen ist dem Eigentümer das Geld durch falsche Vorspiegelungen des „Sauberen Trinkwassers“ aus der Tasche gezogen, denn die wirkliche Ursache wird nicht an Angriff genommen, es kostet dem Eigentümer ja Geld für die Sanierung. Hier nutzt kein ausschrauben der Perlatoren oder das Wasser so lange laufen zu lassen bis es sich kalt anfühlt. Das Problem bleibt und der Bewohner wird durch die Verschleuderung des Trinkwassers wieder zur Kasse gebeten.

Hier beginnt unsere Arbeit das Trinkwasser in den Gebäuden wieder zu dem zu machen was es war bevor es durch die Wasserrohre verunreinigt wurde. Wie bereits am Anfang gesagt gilt die Bundes-Grenzwerttabelle nicht mehr. Jedes Anwesen hat einen Eingang – Wasseruhr – und somit auch die eigene Trinkwasserwerte – Ur Probe – zum Vergleich der entnommenen Trinkwasser-Proben.

Beratung im Bereich der Qualitätssicherung des Wassers

Die Beratung von Jürgen Elsaß richtet sich nach der Trinkwasserverordnung vom November 2011. Das Wasser von der Wasseruhr bis zum Wasserhahn muss die gleiche Qualität aufweisen. Eine Wasserprobe an der Wasseruhr und den anderen Leitungen ist ausschlaggebend für eine Bestimmung der Qualität. Die Proben werden miteinander verglichen und von einem zertifizierten Sachverständiger in einem Gutachten verarbeitet.

Leistungsspektrum

Umwelt

Beratung im Bereich der Qualitätssicherung des Trinkwassers

Energie

In Energiefragen berate ich Sie gerne um aufzuzeigen wo und wie Sie Energie und damit Kosten einsparen können. Egal ob es um Stromverbrauch oder ob es um Heizsysteme geht.

Sicherheit

Ich berate Sie auch in Sicherheitsfragen.

Hausverwaltung

Im Bereich der Hausverwaltung stehen wir Ihnen natürlich auch zur Seite. Wir arbeiten Ihnen gerne folgende Punkte aus, um Sie entsprechend beraten zu können:

  • Einhaltung des Wohn-Eigentumsgesetz und der Teilurkunde.
  • Abrechnungen der Kosten durch die Hausverwaltung.
  • Hier sollte jeder Posten zur Kostenübersicht exakt gegliedert sein.
  • Protokoll über die Sitzung mit den Ergebnissen.
  • Beschlusssammlung, auch die negativen mit den Unterschriften bei Ja und Nein.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Desktopversion.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sachverständigenbüro UEQA
Dipl. Ing. Jürgen Elsaß

Tumringer Str. 200
79539 Lörrach

Mobil: 01 71 / 74 45 46 5
Tel.: 0 76 21 / 39 78
Fax: 0 76 21 / 39 78

E-Mail: j.elsass@gmx.de

Jetzt anrufen
E-Mail schreiben

So finden Sie uns

Route planen

Impressum

Verantwortlich für diese Homepage nach §5 TMG

Sachverständigen Büro Elsaß SEN & JUN
Dipl. Ing Jürgen Elsaß

Darler Heide 56
45891 Gelsenkirchen

Inhaber:
Dipl. Ing. Jürgen Elsaß

Geschäftsführer:
Dipl. Ing. Jürgen Elsaß

Mobil:
01 71 / 74 45 46 5
Telefon:
0 76 21 / 39 78
Fax:
0 76 21 / 39 78

E-Mail:
j.elsass@gmx.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
GTÜ - Stuttgart

Technische Realisierung:
Deutsche Stadtauskunft Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Telefon:
0208/97070

Fax:
0208/9707137
E-Mail:
info@deutsche-stadtauskunft.ag