Ihr kompetenter Partner beim Erbrecht: Max Heller Steuerberatungsgesellschaft GmbH in Konstanz

Max HellerEine Erbschaft vollzieht sich häufig durch den „Von-Selbst-Erwerb“ – lehnt man innerhalb von sechs Wochen nicht aktiv ab, erbt man ohne erklärte Annahme. Dabei ist man entweder im Testament oder Erbvertrag vermerkt oder es greift das gesetzliche Erbrecht. Beim Zweitgenannten wird der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt. Insbesondere diese gesetzliche Erbfolge ohne Testament führt häufig zu Streit zwischen den Erben. Die Max Heller Steuerberatungsgesellschaft in Konstanz berät und betreut Mandanten in allen Fragen zum Erbrecht. Ziel ist immer, Streitigkeiten im Vorfeld zu bannen und Vermögensverluste durch Steuerbelastung zu vermeiden.

Nur jeder dritte Deutsche hat ein Testament aufgesetzt und viele davon sind fehlerhaft. Es besteht dringender Nachholbedarf beim Thema Erbrecht. Niemand möchte sich gerne mit dem Thema Tod beschäftigten und hält darüber hinaus das deutsche Erbrecht für ausgegoren. Die Steuerberater in Konstanz kennen die Realität aus jahrzehntelanger Erfahrung als Testamentsvollstrecker und ständiger Fortbildung und wissen: Die Standardregelungen im Erbrecht werfen insbesondere bei mittleren und größeren Vermögen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Um im Vorfeld einem Rechtsstreit zwischen Erben vorzubeugen, sollte man sich bei den Steuerprofis in Konstanz zum Thema Erbrecht beraten lassen.

Gut beraten in Konstanz: bei Steuern und Erbrecht

Das deutsche Erbrecht sieht eine Steuerpflicht im Erbfall vor, sobald ein Beteiligter einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat – ein Zweitwohnsitz reicht bereits aus. Die Max Heller Steuerberatungsgesellschaft in Konstanz betreut mit ausgewiesenen Fachleuten für Testamentsvollstreckung zu steuerlichen Fragen im Erbfall. Schließlich sieht das deutsche Erbrecht für jeden Erwerber einen Freibetrag vor, der von der Verwandtschaftsbeziehung des Beteiligten abhängt. Aber Vorsicht: Der Freibetrag steht nur einmal in zehn Jahren zu Verfügung – erbt man mehrfach und summiert sich die Summe über den Freibetrag, fallen Steuern an. Darüber hinaus kennt das deutsche Erbrecht weitere Steuerbefreiungen. Dazu beraten die Fachleute in Konstanz jeden Mandanten umfassend und individuell. Damit die Erbschaft weder zum Streitfall noch zur Steuerfalle wird.

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