Erbschaftssteuer: Steuerberaterin Rosemarie Scholz in Berlin

Im Erbfall müssen unter bestimmten Umständen Steuern an den Staat gezahlt werden. Für nahe Angehörige gelten jedoch hohe Freibeträge. Für Unternehmen gelten bei der Erbschaftssteuer besondere Bewertungsvorschriften. Analog zur Einkommensteuer gilt auch bei der Erbschaftssteuer eine Progression. Das heißt, der Steuersatz steigt stufenweise – eine geringe Überschreitung von Grenzen führt zu unverhältnismäßig hoher Steuerbelastung. Die Steuerberaterin Rosemarie Scholz berät in ihrer Kanzlei in Berlin seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten zum Thema Erbschaftssteuer. Die Steuerberaterin in Berlin erläutert ihren Mandanten beispielsweise die Härteausgleichformel und erörtert Wege, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Die Steuerkanzlei Rosemarie Scholz in Berlin steht seit 2005 an der Seite von Privatpersonen, Freiberuflern und Unternehmen. Die Steuerberaterin ist seit 1991 im Steuerwesen tätig und betreute 14 Jahren lang als Partnerin in einer Sozietät Mandanten aus verschiedenen Branchen und Gewerken. Mit der Kanzlei in Berlin sind Steuerzahler nicht nur im Bereich Erbschaftssteuer optimal beraten. Das engagierte Team bietet ein breites Leistungsspektrum: von Steuererklärungen über Bilanzierung bis zur Übernahme von Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Bei der Erbschaftssteuer gut beraten

Eine wichtige Säule für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, welche die Steuerkanzlei in Berlin auszeichnet, ist die persönliche Betreuung. Am Anfang steht immer ein umfassendes Gespräch. Die Steuerberaterin Scholz in Berlin sondiert die Faktenlage, verschafft sich einen fundierten Überblick und erarbeitet gemeinsam mit jedem Mandanten maßgeschneiderte Lösungen. Eine Spezialisierung der Kanzlei in Berlin ist das Gebiet der Erbschaftssteuer. Weitere Leistungsschwerpunkte sind unter anderem:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Gewinnermittlung nach § 4 (3) ESTG
  • Bilanzierung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung

 


Bildquellen:

www.scholz-steuerberatung.de

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