AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Doreen Drescher (Immobilien)
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Unbefugte Weitergabe
Angebote und Mitteilungen sind nur für Sie selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Andernfalls gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt und Sie haben die Provision zu zahlen.
4. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil endgeldlich tätig zu werden.
5. Mitwirkung
Bei Verhandlungen haben Sie uns als ursächlich wirkenden Makler zu benennen und uns zu solchen heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
6. Entstehen des Provisionsanspruches
Wenn über Objekte, die von uns namhaft gemacht worden sind, andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen werden, die Ihnen eine ähnliche wirtschaftliche Stellung wie ein Eigentümer oder ein Mieter an dem angebotenen Objekt verschafft, so sind Sie provisionspflichtig. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertraglich Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Das gilt auch für den Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Anbietungsabkommen. Ohne Bedeutung ist, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss solcher Verträge erfolgt. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Anfechtung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenen Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Handelt der Käufer als Interessent im Namen einer juristischen Person oder einer Gesellschaft, so haftet er persönlich für die fällig werdende Provision.
7. Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns ermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
8. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer entsprechen den üblichen Maklerprovisionen. Diese sind mit Abschluss des Maklervertrages bzw. mit Zugang dieser Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und uns vereinbart.
a) Kauf:
Bei An– und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem Gesamtpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 7,14 % inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 2.380,00 € inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) Miete und Pacht:
- bei Mietverträgen vom Mieter 2,38 Monatskaltmieten inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer
- bei Pacht vom Pächter 3,57 Monatskaltmieten inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer
9. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird bei Abschluss des Miet-/Pachtvertrages und bei Unterzeichnung des Kaufvertrages (Notarvertrag) fällig. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p. a. über Bundesbankdiskont fällig.
10. Schriftform
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder).
Mit Nachweis von Objekten und der Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit der Gegenpartei kommt ein Maklervertrag zu den vorstehenden Bedingungen zustande.